🏡 Erbrecht & Immobilien

Immobilie erben – Verkaufen, behalten oder vermieten?

Der komplette Ratgeber für Erben: Alle Optionen, steuerliche Aspekte, Erbengemeinschaft und wie Sie die richtige Entscheidung treffen

⏱ Lesezeit: 12 Min.📅 Aktualisiert: Januar 2025⚖️ Rechtlich geprüft

Eine geerbte Immobilie im Allgäu bedeutet nicht nur einen materiellen Wert, sondern oft auch emotionale Verbundenheit und wichtige Entscheidungen. Ob Sie das Elternhaus verkaufen, selbst einziehen oder vermieten – jede Option hat Vor- und Nachteile. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

📌 Das Wichtigste in Kürze:

  • • Sie haben 3 Optionen: Verkaufen, Selbstnutzen oder Vermieten
  • Erbschaftssteuer kann anfallen (Freibeträge beachten!)
  • • Bei Erbengemeinschaft müssen alle zustimmen
  • Spekulationsfrist von 10 Jahren beim Verkauf relevant
  • • Eine professionelle Bewertung ist der erste Schritt

Ihre 3 Optionen im Überblick

💰

Verkaufen

Vorteile:

  • • Sofortige Liquidität
  • • Keine laufenden Kosten
  • • Klare Vermögensaufteilung

Nachteile:

  • • Emotionale Trennung
  • • Evtl. Spekulationssteuer
  • • Wertsteigerung entgeht
🏠

Selbst nutzen

Vorteile:

  • • Emotionaler Wert bleibt
  • • Keine Mietkosten
  • • Wertsteigerung nutzen

Nachteile:

  • • Laufende Kosten
  • • Instandhaltung nötig
  • • Kapital gebunden
🔑

Vermieten

Vorteile:

  • • Regelmäßige Einnahmen
  • • Wertsteigerung nutzen
  • • Steuervorteile

Nachteile:

  • • Verwaltungsaufwand
  • • Mieterrisiko
  • • Instandhaltungspflicht

Option 1: Geerbte Immobilie verkaufen

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist oft die klarste Lösung, besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind oder niemand die Immobilie nutzen möchte.

✓ Wann ist Verkaufen sinnvoll?

  • Erbengemeinschaft: Mehrere Erben möchten die Immobilie nicht gemeinsam verwalten
  • Liquiditätsbedarf: Sie benötigen das Geld für andere Zwecke
  • Hoher Renovierungsbedarf: Die Immobilie ist sanierungsbedürftig
  • Große Entfernung: Die Immobilie liegt zu weit weg für Eigennutzung oder Verwaltung
  • Keine emotionale Bindung: Kein Interesse an der Immobilie

💡 Wichtig beim Verkauf:

⚠️ Spekulationsfrist beachten

Wenn die Immobilie vom Erblasser als Eigenheim genutzt wurde oder Sie sie nach Erbschaft 3 Jahre selbst bewohnen, fällt beim Verkaufkeine Spekulationssteuer an.

Andernfalls gilt die 10-Jahres-Frist ab Kauf durch den Erblasser.

📊 Verkaufspreis ermitteln

Eine professionelle Bewertung ist essentiell für:

  • • Realistischen Verkaufspreis
  • • Erbschaftssteuer-Berechnung
  • • Faire Aufteilung bei Erbengemeinschaft
  • • Verkaufsverhandlungen

🎯 Ablauf Verkauf einer Erbimmobilie:

1
Erbschein beantragen
Legitimation gegenüber Käufer & Notar
2
Immobilie bewerten lassen
Verkehrswert ermitteln (kostenlos bei uns)
3
Unterlagen zusammenstellen
Grundbuch, Baupläne, Energieausweis, etc.
4
Immobilie vermarkten
Exposé erstellen, Besichtigungen durchführen
5
Notartermin & Übergabe
Kaufvertrag beurkunden, Immobilie übergeben

Option 2: Geerbte Immobilie selbst nutzen

Die Eigennutzung der geerbten Immobilie ist besonders dann attraktiv, wenn Sie ohnehin eine Wohnung oder ein Haus im Allgäu suchen.

✓ Wann ist Selbstnutzung sinnvoll?

  • Emotionale Bindung: Das Elternhaus hat sentimentalen Wert
  • Passende Größe & Lage: Die Immobilie entspricht Ihren Bedürfnissen
  • Guter Zustand: Nur moderate Renovierungen nötig
  • Finanzielle Tragbarkeit: Sie können laufende Kosten stemmen
  • Langfristige Perspektive: Sie planen, dauerhaft im Allgäu zu bleiben

⚠️ Wichtige Kostenpunkte bei Eigennutzung:

Laufende Kosten:

  • • Grundsteuer
  • • Gebäudeversicherung
  • • Müllabfuhr & Abwasser
  • • Heizung & Strom
  • • Schornsteinfeger

Instandhaltung:

  • • Rücklagen bilden (ca. 1-2% des Immobilienwerts/Jahr)
  • • Dach, Fassade, Heizung
  • • Modernisierung (Energetik)
  • • Gartenpflege

Faustregel: Rechnen Sie mit ca. 3-4 €/m² monatlich für laufende Kosten + Rücklagen. Bei einem 150m² Haus sind das ~450-600 €/Monat.

💰 Steuerlicher Vorteil bei Eigennutzung:

Wenn Sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen, profitieren Sie von:

  • Keine Spekulationssteuer beim späteren Verkauf (nach 3 Jahren Eigennutzung)
  • Erbschaftssteuer-Vergünstigung: Familienheim kann unter Umständen steuerfrei sein
  • Keine Mietkosten: Ersparnis gegenüber Miete

Option 3: Geerbte Immobilie vermieten

Vermietung der Erbimmobilie kombiniert regelmäßige Einnahmen mit Wertsteigerung – eine attraktive Option für Kapitalanleger.

✓ Wann ist Vermieten sinnvoll?

  • Attraktive Lage: Hohe Mietnachfrage im Allgäu (Kempten, Oberstdorf, etc.)
  • Guter Zustand: Immobilie ist vermietbar ohne große Investitionen
  • Langfristige Kapitalanlage: Sie möchten Vermögen aufbauen
  • Keine Eigennutzung geplant: Aber verkaufen möchten Sie (noch) nicht
  • Zeit & Lust auf Vermietung: Sie können die Verwaltung übernehmen (oder delegieren)

📊 Rentabilität prüfen:

Beispielrechnung für geerbte 80m² Wohnung in Kempten:

Einnahmen:
Kaltmiete (80m² × 10 €/m²)800 €/Monat
Jahresmieteinnahmen9.600 €
Ausgaben:
Hausgeld / Nebenkosten-200 €/Monat
Instandhaltungsrücklage (1%)-280 €/Monat
Verwaltung (ca. 25 €/Monat)-25 €/Monat
Mietausfallwagnis (2%)-16 €/Monat
Netto-Mieteinnahmen/Jahr:ca. 3.340 €

Rendite: Bei einem Verkehrswert von 336.000 € (80m² × 4.200 €/m²) entspricht das einer Netto-Rendite von ca. 1,0% – ohne Wertsteigerung.

Wichtig: Die Rechnung verbessert sich, wenn Sie die Immobilie geerbt (keine Anschaffungskosten) haben und Wertsteigerung einbeziehen.

💡 Tipps für erfolgreiche Vermietung:

Das sollten Sie tun:

  • ✓ Professionelle Mieterauswahl (Bonitätsprüfung)
  • ✓ Schriftlichen Mietvertrag abschließen
  • ✓ Kaution einfordern (max. 3 Monatsmieten)
  • ✓ Übergabeprotokoll anfertigen
  • ✓ Hausverwaltung beauftragen (bei Bedarf)
  • ✓ Regelmäßige Instandhaltung planen

⚠️ Häufige Fehler vermeiden:

  • ✗ Miete zu günstig ansetzen
  • ✗ Mieter ohne Prüfung akzeptieren
  • ✗ Mündliche Nebenabreden treffen
  • ✗ Instandhaltung vernachlässigen
  • ✗ Steuerliche Absetzbarkeit nicht nutzen
  • ✗ Keine Rücklagen bilden

Steuern beim Erben einer Immobilie

Das Thema Erbschaftssteuer bei Immobilien ist komplex, aber mit den richtigen Informationen gut zu bewältigen.

📋 Erbschaftssteuer-Freibeträge (2025):

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner / LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Enkel (bei verstorbenen Eltern)I400.000 €
EnkelI200.000 €
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)I100.000 €
Geschwister, Neffen, NichtenII20.000 €
Nicht verwandtIII20.000 €

💰 Familienheim-Regel (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG):

Das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden:

  • An Ehepartner: Vollständig steuerfrei (keine Flächenbegrenzung)
  • An Kinder: Bis 200m² Wohnfläche steuerfrei, darüber hinaus anteilig steuerpflichtig
  • Bedingung: Mindestens 10 Jahre selbst bewohnen nach Erbschaft (sonst rückwirkende Besteuerung)

📊 Bewertung für Erbschaftssteuer:

Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert der Immobilie nach dem Bewertungsgesetz. Dabei werden verwendet:

  • Vergleichswertverfahren (bei Wohnungen/Häusern)
  • Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten)
  • Sachwertverfahren (wenn keine Vergleichswerte vorhanden)

💡 Tipp: Gegengutachten einholen

Wenn Sie den vom Finanzamt ermittelten Wert für zu hoch halten, können Sie ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Dies lohnt sich besonders, wenn:

  • • Die Immobilie sanierungsbedürftig ist
  • • Besondere Umstände den Wert mindern
  • • Der Steuerbetrag signifikant ist

Erbengemeinschaft: Was Sie wissen müssen

Wenn mehrere Personen erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Dies führt oft zu Herausforderungen, da alle gemeinsam entscheiden müssen.

⚠️ Wichtig zu wissen:

  • • Die Immobilie gehört allen gemeinsam (nicht in Teilen)
  • Einstimmigkeit bei wichtigen Entscheidungen erforderlich (z.B. Verkauf)
  • Jeder Erbe kann die Teilungsversteigerung beantragen
  • • Verwaltung kann durch Mehrheitsbeschluss erfolgen

🤝 Lösungen bei Erbengemeinschaft:

1. Gemeinsamer Verkauf

Beste Lösung: Alle Erben einigen sich auf Verkauf, Erlös wird nach Erbquote aufgeteilt.

Vorteile:
  • ✓ Klare Vermögensaufteilung
  • ✓ Keine laufenden Streitpunkte
  • ✓ Maximaler Verkaufspreis

2. Auszahlung anderer Erben

Ein Erbe übernimmt: Zahlt die anderen aus und wird Alleineigentümer.

Voraussetzungen:
  • ✓ Finanzielle Möglichkeiten
  • ✓ Einigung über fairen Preis
  • ✓ Notarieller Übertragungsvertrag

3. Realteilung

Grundstück teilen: Bei großen Grundstücken möglich, Gebäude zu teilen (Mehrfamilienhaus).

Hinweis:
  • • Bebauungsplan prüfen
  • • Kosten für Vermessung
  • • Technisch machbar?

4. Teilungsversteigerung

Letzter Ausweg: Gericht versteigert Immobilie, wenn keine Einigung möglich.

Nachteile:
  • ✗ Meist unter Wert verkauft
  • ✗ Hohe Kosten
  • ✗ Langwieriges Verfahren

💡 Unser Tipp bei Erbengemeinschaft:

Kommunizieren Sie frühzeitig und offen mit den Miterben. Eine professionelle Immobilienbewertung schafft eine neutrale Grundlage für Verhandlungen. Oft hilft ein Mediator bei festgefahrenen Situationen.

Der Ablauf beim Erben einer Immobilie

1

Erbfall eintritt – Was ist zu tun?

  • Sterbeurkunde besorgen
  • Testament beim Nachlassgericht abgeben (falls vorhanden)
  • Ausschlagungsfrist beachten (6 Wochen!)
2

Erbschein beantragen

  • • Beim Nachlassgericht beantragen
  • • Kosten: ca. 0,5% des Nachlasswerts
  • • Wichtig für Grundbuchänderung & Verkauf
3

Immobilie bewerten lassen

  • Verkehrswert ermitteln
  • • Für Erbschaftssteuer & Verkaufsentscheidung
  • • Kostenlose Erstbewertung bei uns möglich
4

Erbschaftssteuer prüfen & zahlen

  • Freibeträge prüfen
  • • Steuererklärung beim Finanzamt einreichen
  • • Frist: innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis
5

Grundbuch ändern lassen

  • • Mit Erbschein beim Grundbuchamt
  • • Innerhalb von 2 Jahren kostenfrei möglich
  • • Danach: Gebühren nach Grundbuchkosten
6

Entscheidung treffen

  • Verkaufen, Vermieten oder Selbst nutzen?
  • • Bei Erbengemeinschaft: Abstimmung mit Miterben
  • • Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

Checkliste: Immobilie geerbt – Das müssen Sie tun

☐ Sofort nach Erbfall (6 Wochen Frist!):

  • Erbausschlagung prüfen (bei überschuldeter Immobilie)
  • Testament beim Nachlassgericht abgeben
  • Sterbeurkunde besorgen

☐ Innerhalb der ersten 3 Monate:

  • Erbschein beantragen
  • Immobilie bewerten lassen
  • Erbschaftssteuer-Erklärung abgeben
  • Versicherungen prüfen & ggf. anpassen
  • Laufende Verträge (Strom, Heizung, etc.) prüfen

☐ Innerhalb von 2 Jahren:

  • Grundbuch ändern lassen (kostenfrei!)
  • Entscheidung treffen: Verkaufen, Vermieten oder Selbstnutzen
  • Bei Erbengemeinschaft: Aufteilung klären

Häufige Fragen zum Erben einer Immobilie

Muss ich eine geerbte Immobilie annehmen?
Nein. Sie haben das Recht, das Erbe innerhalb von 6 Wochenauszuschlagen. Dies ist sinnvoll, wenn die Immobilie überschuldet ist oder mehr Kosten verursacht, als sie wert ist. Beachten Sie: Die Ausschlagung muss notariell beurkundet oder beim Nachlassgericht erklärt werden.
Wann muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Erbschaftssteuer fällt an, wenn der Wert der Erbschaft (inkl. Immobilie) den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Freibeträge sind: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Bei selbstgenutzten Familienheimen gibt es zusätzliche Vergünstigungen. Die Steuer muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt angemeldet werden.
Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Ja, grundsätzlich können Sie die Immobilie sofort verkaufen. Bei einer Erbengemeinschaft müssen jedoch alle Erben zustimmen. Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Spekulationsfrist zu beachten: Bei Eigennutzung durch den Erblasser oder nach 3 Jahren Eigennutzung durch Sie fällt keine Spekulationssteuer an.
Was passiert, wenn sich Erben nicht einigen können?
Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerungbeim Amtsgericht beantragen. Dies ist jedoch meist die schlechteste Lösung, da die Immobilie oft unter Marktwert verkauft wird und hohe Kosten entstehen. Besser: Einigung durch Mediation oder ein Erbe zahlt die anderen aus.
Übernehme ich als Erbe auch die Schulden des Verstorbenen?
Ja, als Erbe übernehmen Sie automatisch alle Verbindlichkeitendes Verstorbenen – auch Kredite oder Hypotheken auf der Immobilie. Deshalb ist es wichtig, vor Annahme des Erbes die Schuldenlage zu prüfen. Bei Überschuldung sollten Sie das Erbe innerhalb der 6-Wochen-Frist ausschlagen.
Wie wird der Wert der Immobilie für die Erbschaftssteuer ermittelt?
Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz, meist durch das Vergleichswertverfahren (Vergleich mit ähnlichen verkauften Immobilien). Sie können ein eigenes Gutachten einreichen, wenn Sie den Wert für zu hoch halten. Eine professionelle Bewertung kann helfen, Steuern zu sparen.

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